Donnerstag, 21. Mai 2015

Vorratsdatenspeicherung 2.0


Mit Händen ist zu greifen, dass der schwarz-rote Vorschlag wiederum Grundrechte nur gerade so weit schützen will, wie es Karlsruhe und Luxemburg zwingend verlangt haben. So schrammt der Entwurf konsequent an der Leitplanke dessen entlang, was die Gerichte gerade noch für zulässig gehalten haben. Es entsteht der Eindruck, als würden Grundrechte allenfalls zähneknirschend geachtet, von einer ehrlichen Abwägung zwischen den "Bedürfnissen einer wirksamen Strafrechtspflege“, wie das BVerfG formuliert, und den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger ist hingegen nur wenig zu spüren (...)

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